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La Suisse dans le monde

Europapolitik

Ausgangslage

Die Schweiz weist einen verhältnismässig kleinen Binnenmarkt auf. Mit ihrer exportorientierten Wirtschaft ist sie auf einen möglichst hindernisfreien Austausch von Waren und Dienstleistungen mit dem Ausland angewiesen, insbesondere mit ihrem wichtigsten Handelspartner dem Binnenmarkt der EU. Über die Hälfte des Schweizer Aussenhandels werden mit der EU abgewickelt, ein Grossteil davon wiederum mit den unmittelbaren Grenzregionen zur Schweiz. Rund die Hälfte der Schweizer Exporte gehen in den europäischen Binnenmarkt und rund 20 Prozent der Schweizer Bruttowertschöpfung werden im Binnenmarkt verdient. Grundlage für diesen Erfolg sind die Bilateralen Verträge mit der EU.

Die Beziehungen der Schweiz zur EU sind durch rund 120 bilaterale Abkommen geregelt. Die wichtigsten Abkommen sind das Freihandelsabkommen von 1972, die bilateralen Abkommen I von 1999 und die bilateralen Abkommen II von 2004. Mit dem institutionellen Rahmenabkommen (InstA) zwischen der EU und der Schweiz hätte der Fortbestand der fünf Markzugangsabkommen der Bilateralen I Personenfreizügigkeit, Land- und Luftverkehr, Agrarprodukte und Technische Normen gesichert und das Fundament für künftige Marktzugangsabkommen gelegt werden sollen.

Aufgrund substantieller Differenzen mit der EU wurden die Verhandlungen über ein InstA am 26. Mai 2021 vom Bundesrat abgebrochen. Mit diesem Entscheid wurde einem schwierigen Prozess ein Ende gesetzt, gleichzeitig wurde aber verhindert, innert nützlicher Frist zukunftsweisende Lösungen zu finden.

Der Bundesrat will nun mit einem politischen Dialog über eine gemeinsame Agenda, mit der Deblockierung der Kohäsionszahlung und einer einseitigen bzw. autonomen Anpassung des nationalen Rechts an das EU-Recht (soweit dies nicht schon sowieso schon geschehen ist) die Situation stabilisieren.

Gleichzeitig hält die EU an ihrer Forderung eines InstAs fest und bekräftigt, dass die aktuelle Situation ihren Interessen nicht mehr genügend Rechnung trage. Einer Aktualisierung der bestehenden und dem Abschluss neuer Abkommen will sie nicht mehr zustimmen; ebensowenig ist sie gewillt, weitere Binnenmarktabkommen mit der Schweiz abzuschliessen. In diesem Sinne ist eine langsame Erosion der bestehenden Bilateralen Abkommen zu erwarten. Die EU behält sich auch vor, die Zusammenarbeit ausserhalb der Marktzugangsabkommen nicht mehr zu erneuern; zudem sind im EU-Recht vorgesehene und für reibungslose Beziehungen zentrale Gleichwertigkeitsbeschlüsse (z.B. im Datenschutzrecht) gefährdet.

Die Konsequenzen des Scheiterns des Rahmenabkommens sind heute schwierig zu beziffern. Es ist aber mit erheblichen direkten und indirekten Folgen zu rechnen, wie etwa bei der Nichtassoziierung am Forschungsprogramm Horizon Europe, der fehlenden Anpassung des Abkommens über den Abbau von technischen Handelshemmnissen (MRA: Medtech, Maschinenindustrie, Pharma) oder das ausstehende Stromabkommen. Hinzu kommen mögliche Investitionsentscheide betroffener Unternehmen, welche zuungunsten des Standorts Schweiz ausfallen könnten.

Handlungsoptionen

Weil stabile Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU von zentralem Interesse und grundsätzlich unbestritten sind, stellt sich die Frage, wie diese trotz Abbruch der Verhandlungen weiterentwickelt werden können.

Es bestehen folgende Szenarien:

Status quo: Bilaterale Verträge und der Zugang zum EU-Binnenmarkt erodieren.

Freihandelsabkommen: Ein Freihandelsabkommen könnte keinen Zugang zum europäischen Binnenmarkt gewährleisten.

InstA 2.0: Die Neuauflage des InstA erscheint zum jetzigen Zeitpunkt politisch nicht realistisch.

Bilaterale III: Kombination von Verhandlungen aus dem Rahmenabkommen und eine Paketlösung mit mehreren sektoriellen Abkommen inklusive Lösung institutioneller Fragen (Rechtsübernahme, Streitbeilegung) könnte eine mögliche Verhandlungsgrundlage sein. Die Einzelheiten (ein bereichsübergreifendes Abkommen oder parallele Regelungen in den materiellen Abkommen, genauer Anwendungsbereich der institutionellen Regelungen, Übergangsperioden, u.a.m.) wären zu definieren bzw. zu verhandeln.

EWR: Der Beitritt wurde 1992 durch eine Volksabstimmung abgelehnt. Der EWR würde stabile Beziehungen ermöglichen. Allerdings ist die Integration in das EU-System sowohl materiell als auch institutionell deutlich weitergehend als mit dem InstA.

EU-Beitritt: Würde eine vollständige Integration bedeuten. Ein solches Szenario (welches langfristig von der SP gefordert wird) ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehrheitsfähig. 

Position und Forderungen

  • Um erhebliche Schäden für Wissenschaft, Wirtschaft und Wohlstand in der Schweiz abzuwenden, müssen neue Verhandlungen rasch und zielgerichtet an die Hand genommen werden.
  • Afin d’éviter des dommages considérables pour la science, l’économie et la prospérité de la Suisse, de nouvelles négociations doivent être entamées rapidement et de manière ciblée.
  • Die Mitte Frauen fordern, dass die Schweiz alles unternimmt, um die Bilateralen Verträge zu erhalten. Sie sind und bleiben der Königsweg für gesicherte politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Beziehungen zur EU.
  • – Les Femmes du Centre demandent que la Suisse mette tout en œuvre pour préserver les accords bilatéraux. Ils sont et restent la voie royale pour des relations politiques, économiques et sociales assurées avec l’UE.
  • Angesichts der aktuellen politischen Situation scheint eine Paketlösung «Bilaterale III» mit mehreren (neuen) materiellen Abkommen (insbesondere in den Bereichen Strom, Forschung, Gesundheit) in Kombination mit institutionellen Aspekten ein realistischer Weg zu sein.
  • – Au vu de la situation politique actuelle, un paquet « Bilatérales III » comprenant plusieurs (nouveaux) accords matériels (notamment dans les domaines de l’électricité, de la recherche, de la santé) combinés à des aspects institutionnels semble être une voie réaliste.
  • Bei der Frage der Unionsbürgerrichtlinie soll die Einführung einer Ventilklausel vertieft geprüft werden. Diese soll zur Anwendung kommen, sollten die negativen Konsequenzen tatsächlich erheblich sein.
  • – En ce qui concerne la question de la directive sur les citoyens de l’Union, l’introduction d’une clause de sauvegarde doit être examinée de manière approfondie. Celle-ci doit être appliquée si les conséquences négatives sont effectivement importantes.

 

Downloads

Positionspapier Europapolitik Die Mitte Frauen Schweiz Januar 2022 VND.OPENXMLFORMATS-OFFICEDOCUMENT.WORDPROCESSINGML.DOCUMENT Fichier de 4 janvier 2022

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